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§42c EnWG Novelle

Bundesweites Energie-Sharing

Wir gehören zu den wenigen Agenturen in Deutschland, die bundesweites, netzunabhängiges Energie-Sharing über unsere Partner anbieten können.

Was bedeutet Energie-Sharing?

Ganz einfach erklärt bedeutet es, dass ein Energieerzeuger (z.B. eine PV-Anlage, ein Wind- oder Wasserkraftwerk) seinen Überschuss einem oder mehreren Verbrauchern gezielt zuweisen kann.

Der Erzeuger kann z.B. in Flensburg sitzen und der Verbraucher in Garmisch-Partenkirchen (oder an jedem beliebigen anderen Ort im Bundesgebiet). Alternativ wird der Strom in einen Pool gegeben und der Preis selbst bestimmt (meist zwischen 9 und 10 Cent/kWh).

Für Erzeuger

Höhere Erträge als die bloße Einspeisevergütung durch den Verkauf direkt an Verbraucher im Pool.

Für Verbraucher

Günstiger Strompreis (9–10 Ct/kWh zzgl. Umlagen & 1 Ct/kWh Gebühr) – deutlich niedriger als beim klassischen Versorger.

Möchten Sie als Erzeuger oder Verbraucher teilnehmen?

Im Erstgespräch ermitteln wir die Machbarkeit & Konditionen für Ihren Standort.

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Warum ein Erstgespräch?

In 15–30 Minuten ermitteln wir gemeinsam, wie Sie Ihre Energiekosten nachhaltig um bis zu 40% senken können.

Objektive Marktübersicht

Zugang zu über 500 geprüften Anbietern.

Energie-Sharing Potenzial

Direkter Strombezug ab 9-10 Ct/kWh nach §42c EnWG.

Förderungen & Sanierung

Maximale staatliche Zuschüsse für PV & Wärmepumpen.

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